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US-Clouds ein NoGo? Teil 2

Die weltgrössten Technologieunternehmen sind zu Überwachungsvermittlern der US-Behörden geworden.

US-Techkonzerne erhalten von den Strafverfolgungsbehörden jede Woche Tausende von Anfragen («Subpoenas») nach Daten ihrer Kunden. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, diesen nachzukommen und können allenfalls einen verschwindend kleinen Teil anfechten. Ausserdem dürfen sie die betroffenen Kunden in der Regel nicht über die Anfrage informieren («Gag Order»). Entsprechend schreibt die New York Times, dass die weltgrößten Technologieunternehmen per Gesetz zu Überwachungsvermittlern und wichtigen Partnern der US-Behörden geworden sind. Mittlerweile haben die Konzerne erkannt, dass der CLOUD Act ihr Geschäft in Europa gefährdet und kritisieren das Vorgehen der Behörden öffentlich.
 
Anbieter wie Microsoft versprechen zwar, dass sie sich für die Rechte ihrer Kunden einsetzen. Letzten Endes sitzen aber die Strafverfolgungsbehörden dank CLOUD Act am längeren Hebel. Und wie jüngste Beispiele zeigen, werden die Überwachungsgesetze auch für politische Zwecke eingesetzt: Unter der Regierung Trump wurden Informationen über Demokraten angefordert sowie Informationen über Journalisten der New York Times. Bei dieser Ausgangslage darf es nicht verwundern, wenn europäische Datenschützer den Einsatz von US Cloud Services je länger, desto kritischer hinterfragen.


 

 

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