Am 1. September 2023 tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft. Die neuen Anforderungen führen zu mehr Transparenz und Selbstbestimmung der betroffenen Personen und erfordern eine Überprüfung des eigenen Handlungsbedarfs bei Unternehmen.
Erweiterte Informationspflicht, die Aufgabe, ein Bearbeitungsverzeichnis zu führen und strengere Sanktionen: Das neue Datenschutzgesetz erfordert einige Anpassungen im Umgang mit Personendaten. (Die wichtigsten sechs Änderungen des nDSG sind hier im Detail nachzulesen.)
Ab dem 1. September ist es für Unternehmen Pflicht, die Bearbeitung von Personendaten zu dokumentieren und das datenschutzrechtliche Risiko zu bewerten. Weiter müssen Unternehmen technische und organisatorische Mindestanforderungen erfüllen, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Gemäss neuem Datenschutzgesetz haften die handelnden Personen persönlich für die Einhaltung der Anforderungen. Bei ungenügendem Datenschutz drohen Bussen bis zu 250'000 Schweizer Franken.
Uns ist es ein Anliegen, dass Schweizer Organisationen das neue Datenschutzgesetz erfolgreich umsetzen können – mit möglichst kleinem Recherche- und Verwaltungsaufwand. Mit dp/Services steht deshalb eine Toolbox mit automatisierten, praxiserprobten und kuratierten Vorlagen zur Verfügung, die Sie im Self-Service nutzen können.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung!
Alexander Hofmann, Rechtsanwalt, Co-Founder dp/Services, Senior Advisor bei Laux Lawyers AG