Nach Österreich hat auch Frankreich den Web Analytics-Dienst von Google für nicht DSGVO-konform erklärt. Die Gründe, die Konsequenzen und die Alternativen.
Die französische Datenschutzbehörde CNIL betrachtet die Übertragung von Nutzerdaten im Rahmen von Web Analytics an Google in der EU rechtswidrig. Google schütze die Daten ungenügend vor dem Zugriff durch die US-Geheimdienste. Einen ähnlichen Beschluss hatte Mitte Januar bereits die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) gefällt.
Wer Analytics-Daten von EU-Bürgern an Google übermittelt verstösst gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Strafen können empfindlich sein: Art. 83 Abs. 5 DSGVO fordert bei besonders gravierenden Verstössen Bussen bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Wert der höhere ist.
Wie kann nun Webseiten-Analyse ohne Datenschutzprobleme erfolgen?